Häufig gestellte Fragen… (Download English version of the FAQs)
…zur Einreichung
Nein, ein Zwischenspeichern während der Einreichung, um sie zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen, ist NICHT möglich. Das Formular muss in einem Zug ausgefüllt und abgeschickt werden. Zur Vorbereitung steht hier eine Voransicht des Antragsformulars als PDF zur Verfügung.
Nein, die Einreichung ist ausschließlich online möglich. Nachreichungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund des zweistufigen Auswahlprozesses werden erste Absagen nach der ersten Entscheidungsrunde im Verlauf des Monats September 2024 per E-Mail verschickt.
Wer im September keine Absage erhält, ist in der zweiten Runde, was jedoch noch keine Förderzusage bedeutet. In dieser zweiten Phase kann die Jury bei Bedarf Einreichende auffordern, binnen einer Monatsfrist Fragen zu beantworten und/oder sie zu einem Hearing einladen. Die Kontaktaufnahme seitens der Jury ist optional (bei Bedarf), d.h. in der zweiten Runde werden nicht alle Einreichenden kontaktiert. Absagen sowie Zusagen sind auch ohne Hearing bzw. auszuarbeitende Fragen möglich.
Die letzten Absagen und auch die Zusagen werden voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte 2024 kommuniziert.
Ist eine Weiterentwicklung/inhaltliche Erweiterung eines schon einmal im Rahmen von SHIFT geförderten Projekts vorgesehen, kann ein zweites Mal eingereicht werden. Eine reine Wiederholung/Wiederaufnahme eines schon einmal geförderten Projekts ist nicht möglich.
Ja, man kann zwei unterschiedliche Projekte einreichen.
Ja, es ist prinzipiell möglich, dasselbe Projekt für zwei unterschiedliche Fördersummen einzureichen. Die Chancen für eine Zusage erhöhen sich dadurch nicht.
WICHTIG: Bei Einreichung von zwei Versionen muss die umfangreichere am Ende des Titels durch (A) und die kleinere Version durch (B) gekennzeichnet werden. Für die beiden separaten Einreichungen sind jeweils klare inhaltliche Argumentationen, gesonderte Projektbeschreibungen und Kalkulationen erforderlich. Es muss begründet werden, warum für zwei unterschiedliche Fördersummen eingereicht wird.
Künstler:innen der Freien Szene arbeiten inhaltlich, methodisch, selbstbestimmt, selbstorganisiert und strukturell unabhängig. Das heißt, sie sind unabhängig von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen und Parteien. Unabhängig sein heißt jedoch nicht frei von Subventionen/Förderungen zu sein.
Ja, man kann vor Abschluss der Vereinsgründung den Projektantrag einreichen und die ZVR-Nummer nachreichen.
Bei Einreichungen von Kollektiven ohne Vereinsstruktur ist stellvertretend eine Einzelperson/natürliche Person als Antragsteller:in anzugeben. Natürliche Personen können einen Antrag bis zu einer Förderhöhe von 50.000 EUR stellen.
Es ist auch möglich, erst nach Erhalt einer Zusage einen Verein zu gründen und den ZVR-Auszug nachzureichen.
In den Einreichunterlagen müssen die Mitglieder des Kollektivs mit ihrer Rolle im Projekt genannt werden.
… zum Projekt
Die Ausschreibung ist bewusst offen formuliert. Die freie Kunst- und Kulturszene in Wien (Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kulturschaffende, Initiativen, Kollektive und andere) ist eingeladen, Projektanträge einzureichen. Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte aller Disziplinen, die eine oder mehrere Zielsetzungen aus der Ausschreibung erfüllen. Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten sind erwünscht.
Welche Projekte bisher realisiert wurden, kann im SHIFT-Archiv eingesehen werden.
Ja, das Projekt kann an mehreren Orten stattfinden. Es kann auch an zentralen und/oder dezentralen Orten stattfinden und/oder ein mobiles Projekt sein.
Ja, das Projekt kann einen wissenschaftlichen Bezug haben. Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten sind erwünscht.
Bei der Einreichung sollen geplante Zeiträume und geplante Veranstaltungsorte angegeben werden. Eine Änderung der Orte ist auch während der Projektlaufzeit noch möglich, muss aber vorab mit SHIFT/BASiS.KULTUR.WiEN abgestimmt werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass sich das Projekt dadurch inhaltlich/konzeptuell nicht verändert.
Z.B. wird eine Veranstaltung, die in der Einreichung für den öffentlichen Raum konzipiert war, in ein Theater verlegt, so verändert dies das Konzept und ist daher voraussichtlich nicht möglich. Eine Veranstaltung von einem Ort im öffentlichen Raum an einen anderen/ähnlichen zu verlegen, hat auf das Konzept wahrscheinlich keine oder nur geringe Auswirkungen und ist daher voraussichtlich möglich.
Eine inhaltliche Abweichung während des Projektverlaufs, die nicht vorab mit BASiS.KULTUR.WiEN abgestimmt wurde, kann dazu führen, dass die Projektzusage zurückgezogen wird.
Wichtig ist, dass der/die Antragstellende den Hauptwohnsitz/Vereinssitz/Firmenwohnsitz in Wien hat. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Zusammenarbeit mit Künstler:innen mit Wohnsitz im Ausland möglich. Wesentlich ist, dass ein Wien-Bezug des Projekts trotzdem klar erkennbar ist (siehe Bewertungskriterien).
Wer vor hat, mit Künstler:innen mit (Steuer)wohnsitz im Ausland zusammenzuarbeiten, sollte frühzeitig klären, ob deren Tätigkeit der Abzugssteuer gemäß §99 EstG unterliegt. Ein:e Steuerberater:in kann hierzu Auskunft geben.
SHIFT ist eine Projektförderung, keine Strukturförderung. Die ausgewählten Projekte haben einen klaren Beginn und Abschluss. Das heißt, mit jährlichen Förderungen kann nicht gerechnet werden.
Ist eine Weiterentwicklung/inhaltliche Erweiterung eines schon einmal im Rahmen von SHIFT geförderten Projektes vorgesehen, kann ein zweites Mal eingereicht werden. Eine reine Wiederholung/Wiederaufnahme eines schon einmal geförderten Projektes ist nicht möglich.
Ja, nach Abschluss des Projekts im Rahmen von SHIFT steht es den Projektautor:innen frei, das Projekt unabhängig von SHIFT weiterzuführen und/oder erneut umzusetzen.
Aber es ist zu beachten, dass die von SHIFT geförderten Projekte innerhalb des Zeitraums Jänner 2025 bis Juni 2026 realisiert und abgeschlossen werden müssen. Die Fördernehmenden müssen ihre Projektbudgets innerhalb eines Monats nach vereinbartem Projektende (lt. Fördervereinbarung) bei BASiS.KULTUR.WiEN abrechnen. D.h. wenn das Projekt z.B. Ende Juni 2026 abgeschlossen ist, wird als Abrechnungsfrist Ende Juli 2026 vorgegeben.
Nein, Aktivitäten danach beeinflussen das durch SHIFT geförderte Projekt und dessen Abrechnung nicht mehr und müssen auch nicht angegeben werden.
Aber es ist zu berücksichtigen, dass das durch SHIFT geförderte Projekt innerhalb des Projektzeitraumes abgeschlossen und ein Monat nach Projektende abgerechnet werden muss. D.h. wenn das Projekt z.B. Ende Juni 2023 abgeschlossen ist, wird als Abrechnungsfrist Ende Juli 2023 vorgegeben.
… Zur Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation und zur Abrechnung
Unsere dringende Empfehlung ist, eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation einzureichen. Die Kalkulation ist ein wesentliches Bewertungskriterium, um in die nächste Runde zu gelangen.
Falls neben SHIFT noch andere Förderungen, wie etwa beim BMKÖS, beantragt werden, sollen unter ‘Einnahmen’ NUR diejenigen Gelder angeführt werden, für die bereits eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Angesuchte/geplante Gelder OHNE fixe Zusage sind im Textfeld „Berücksichtigung der Bewertungskriterien“ (Bewertungskriterium Kalkulation), anzuführen.
Falls Eintrittsgelder verlangt werden, ist eine Schätzung der Einnahmen durch den Ticketverkauf in der Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation anzugeben.
Nein, solche Fälle sind nicht mit einem monetären Wert in der Kalkulation anzugeben. Kooperationen und gesponserte Sachgüter sind jedoch im Textfeld “Berücksichtigung der Bewertungskriterien” unter dem Bewertungskriterium “Kalkulation” anzuführen.
Ja, es darf Eintritt verlangt werden. Alle Einnahmen müssen jedoch wieder ins Projekt fließen. Es darf kein Gewinn gemacht werden.
Prinzipiell werden kostengünstige Eintrittsgelder oder Veranstaltungen bei freiem Eintritt nahegelegt, damit keine finanziellen Barrieren für Besucher:innen entstehen.
Falls Eintrittsgelder verlangt werden, ist eine Schätzung der Einnahmen durch den Ticketverkauf in der Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation anzugeben.
Die Jury begutachtet, ob die Overheadkosten in Relation zum Gesamtprojekt verhältnismäßig sind. Es gibt keine fixierten Grenzen. Fördergelder müssen jedoch wirtschaftlich, sparsam und projektbezogen eingesetzt werden.
Bei den Honorarsätzen sind die Empfehlungen von Fair Pay zu berücksichtigen (siehe Links unten).
SHIFT ist eine Projektförderung, keine Strukturförderung. Handelt es sich z.B. um laufende Kosten des einreichenden Vereins (Raummiete des Vereinslokals, Strom etc.), so können diese nur anteilig – entsprechend dem Ausmaß, in dem das Objekt für das Projekt genutzt wurde – verrechnet werden.
Mehr dazu im Abrechnungsleitfaden
Sachkosten (Anschaffungen, Anlagegüter, technisches Equipment) können nur dann abgerechnet werden, wenn sie zur Erreichung des unterstützten Vorhabens erforderlich sind. Sie müssen bereits in der Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation im Projektantrag klar angegeben sein.
Nur in diesem Fall können Anschaffungsgüter bis zu 1000,00€ in Höhe der Gesamtsumme abgerechnet werden. Bei Gütern mit einer höheren Anschaffungssumme können entweder pauschal 1000,00€ oder eine aliquot dem Projektzeitraum entsprechend berechnete Summe auf Basis einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgerechnet werden.
Es wird empfohlen, vor Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation den Abrechnungsleitfaden zu lesen und Fairpay-Empfehlungen heranzuziehen:
- FAIR PAY Gehaltsschema für Kulturvereine – IG Kultur
- TKI Honorarspiegel für selbständige Kulturarbeit – IG Kultur
- Honoraruntergrenze – IG Freie Theater
- Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst – IG bildende Kunst
- Mindesthonorare – Empfehlungen für Lesungen und Diskussionen – IG Autorinnen Autoren
- Mindesthonorarempfehlungen für den Musikbereich – mica
- Honorarsatzempfehlung – Österreichischer Verband der Kunst- und Kulturvermittler:innen
… zu Mehrfachförderungen (Förderung eines Projektes durch mehrere Förderabwickler/Programme)
Grundsätzlich gilt, dass das Projekt allein durch die SHIFT-Förderung umsetzbar sein muss. Es können aber zusätzliche Finanzierungsquellen etwa über das BMKÖS oder eine Förderung auf Bezirksebene angesucht werden.
Falls neben SHIFT noch andere Förderungen (wie etwa BMKÖS, Bezirkskulturförderung), beantragt werden, sollen in der Kalkulation unter ‘Einnahmen’ NUR diejenigen Gelder angeführt werden, für die bereits eine schriftliche Zusage vorliegt. Angesuchte/geplante Gelder OHNE fixe Zusage sowie Kooperationspartner:innen sind im Textfeld „Berücksichtigung der Bewertungskriterien“ (Bewertungskriterium Kalkulation), anzuführen.
WICHTIG: Ein Projekt, das von SHIFT gefördert wird, kann keine zusätzliche Förderung für dasselbe Projekt von der MA7 erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Projekt bei beiden Förderstellen gleichzeitig einzureichen.
Im Sinne einer ausgewogenen Verteilung berücksichtigt der zuständige Beirat der MA7 bei der Evaluierung von Förderanträgen (Gesamt- und Einzelförderungen) alle erhaltenen Förderungen/Einnahmen der Antragsteller:innen. Dies bedeutet, dass jede Förderung/ Einnahme, einschließlich SHIFT, potenzielle Auswirkungen auf die Förderung der MA7 (Gesamt- und Einzelförderungen) haben kann.
… zu Kooperationen
Ja, man kann mit mehreren Vereinen kooperieren. ABER die Verantwortung für das Projektvorhaben liegt allein in den Händen des Vereins, der Firma oder der Person, in dessen/deren Namen das Projekt eingereicht wurde. Das gilt auch für den medialen Auftritt und die Projektbewerbung. Kooperationen werden erwähnt, aber nicht gleichrangig angeführt.
Letters of Intent müssen prinzipiell nicht beigelegt werden. Eine Beschreibung der Kooperationspartner:innen im Antrag ist ausreichend. Nur bei Konzepten, die auschließlich mit bestimmten Kooperationspartner:innen umsetzbar sind, ist es empfehlenswert, einen Letter of Intent zu inkludieren.
Kooperationspartner:innen sind im Textfeld „Berücksichtigung der Bewertungskriterien“ (Bewertungskriterium Kalkulation) anzuführen.
… zur Umsetzung
Nein, behördliche Genehmigungen müssen nicht zwingend vorab eingeholt werden. Allerdings ist vorab mit der Behörde zu klären, ob ein Projekt im öffentlichen Raum an den gewünschten Orten überhaupt realisiert werden darf. Gefördert werden können nur Projekte, die auch realisiert werden können und dürfen.
Wenn die Fördersumme nicht zur Gänze verbraucht wird, muss das restliche Geld an BASiS.KULTUR.WiEN rücküberwiesen werden.
Die Organisation, Abwicklung und finanzielle Verantwortung inklusive Abrechnung liegt bei den Projektautor:innen. Folgende Bewertungs- und Umsetzungskriterien werden in der Beurteilung mit besonderem Augenmerk seitens der Jury mitberücksichtigt:
Künstlerisches Konzept | Innovation | Wien-Bezug | Vermittlungskonzept | Kommunikationskonzept (Medien, Publikums-Outreach) | Nachhaltigkeitskonzept | Kalkulation
Nach einer Projektzusage werden von BASiS.KULTUR.WiEN Workshops angeboten, in denen Fragen zum Projektabschluss und zu Abrechnungskriterien erläutert werden. Der Abrechnungsleitfaden ist hier zu finden.
***
Sollten Fragen auftreten, die nicht in den FAQs beantwortet werden, bitte um Übermittlung an shift@basiskultur.at.